Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Urteil Menschenrettung | 9 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752853 |
Datum | 03.02.2013 13:52 MSG-Nr: [ 752853 ] | 3801 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Geschrieben von Daniel R.Jetzt wurde eben davon berichtet, dass es wohl eine Entscheidung dazu gäbe, die dies de facto soweit einschränkt, dass als der Einzelfall letztendlich nur noch die Rettung eines verunfallten FA angesehen werden könnte. Das habe ich vor 2 oder 3 Jahren bei einem Vortrag von einem Mitarbeiter der LFKS auch mal so gehört. Quelle dafür kann ich dir nicht nennen, aber womöglich ist eine solche Entscheidung schon älter.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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