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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAuskunft gegenüber der Polizei6 Beiträge
AutorJoch8en 8S., Sinsheim / Baden753172
Datum07.02.2013 07:17      MSG-Nr: [ 753172 ]4794 x gelesen

Hallo Kameraden,
ich hoffe ich nerve nicht mit dem Thema. Ich habe die Such-Funktion benutzt, aber leider keine befriedigende Antwort gefunden.
Frage: Darf ich als freiwilliger Feuerwehrmann im Einsatz der Polizei z.B. sagen, dass der Fahrer eines verunfallten Autos eine Fahne hat?.
Einmal als Führungskraft und einmal als normaler Feuerwehrmann.
Auf unserem letzten Schulungsabend konnten wir darauf trotz Blick in die Feuerwehrsatzung und das Landesfeuerwehrgesetz von Baden-W. keine befriedigende Antwort bekommen.
In der Satzung sowie im FW-Gesetz von Ba.-Wü. steht nur:
§ 14
Dienstpflichten
7.
über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.

Aber müssen wir der Polizei aussagen oder dürfen wir oder darf nur der Kommandant oder die Führungskraft?
Wenn ihr nicht genau Bescheid wisst, wenn könnte ich hierzu fragen?
Vielen Dank!
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Jochen

Aus den Steinen die man in den Weg gelegt bekommt, kann man sich was schönes bauen.

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 07.02.2013 07:17 Joch7en 7S., Sinsheim
 07.02.2013 07:33 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 07.02.2013 08:38 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 07.02.2013 08:01 Joch7en 7L., Schwäbisch Hall
 07.02.2013 09:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2013 14:08 Joch7en 7S., Sinsheim

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