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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Meister vom Dienst - Aufgaben??? | 16 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 753584 | ||
Datum | 11.02.2013 22:00 MSG-Nr: [ 753584 ] | 13128 x gelesen | ||
Meister vom Dienst Hallo zusammen, Ich habe hier mal mehrere Fragen an Euch. Vielleicht habt ihr ja jetzt in der (fast) Fastenzeit mal die Zeit und Muße nachzudenken und mir zu antworten. Es geht sich um den Meister vom Dienst oder wie auch immer er in den verschiedenen Feuerwehren genannt wird. Gibt es denn auf allen Feuerwachen? Gruppenwache oder Zugwache? Wie schaut es beispielsweise auf eine Pseudo Zugwache aus? Alarmstärke zwischen 12 und 19 Einsatzkräften im Brandschutz? Zugführer / Wachführer / Wachabteilungsleiter im gehobenen Dienst? Gibt es auch einen Stellvertreter? Ebenfalls im gehobenen Dienst? Was sind die Aufgaben unabhängig von der Einsatzleitung? Wo ist der Schnittpunkt zwischen dem Meister vom Dienst und dem Chef im Ring? Welche Qualifikation hat der Meister vom Dienst? B III / BmdF? Langjährige Erfahrung oder Frischling? Ist der Meister vom Dienst nur eine andere Bezeichnung für Ordnungsdienst oder Küchendienst? Oder steckt da wesentlich mehr hinter? Wie ist die Absprache / Koordination zwischen Meister vom Dienst und Zugführer? Wann erfolgen welche Absprachen / Aufträge? Wer ist für die Wacheinteilung / Fahrzeugbesatzung zuständig? Zugführer erstellt Meister vom Dienst liest vor? By the way gibt es auch eine Abkürzung / andere Bezeichnung für den Meister vom Dienst? Welches Fahrzeug besetzt er in der Regel oder bleibt der erst mal in der Wache und rückt nur nach (Sonderfahrzeug). Hat jemand eine Dienstanweisung für den Meister von Dienst? Vielleicht kann mir ja jemand mal die Aufgaben anhand eines 24 Std. Dienstes erläutern. Also wann der Meister vom Dienst welche Aufgaben verteilt / kontrolliert Maßnahmen einleitet. Wie und wann erfolgen Rücksprachen / Vollzugsmeldungen mit dem Zugführer? Ich freue mich über möglichst viele Antworten, auch gerne per Mail. PS. Auch wenn es in der Rubrik "Berufsfeuerwehr" steht, gilt mein Aufruf auch an alle Werkfeuerwehren und Hauptamtliche Wachen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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