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Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 755228 |
Datum | 02.03.2013 00:16 MSG-Nr: [ 755228 ] | 5720 x gelesen |
Geschrieben von Christian F.Nein, das ist Verwaltungsrecht.
Regel 1: Prüfe Sachliche und örtliche Zuständigkeit.
Ich werfe es niemandem vor, wenn er seine Zuständigkeit prüft, und zu dem Schluss kommt, dass er nicht zuständig ist. Wenn zwei Wehren das tun, dann ist das gut, dann soll eben die Polizei sich etwas ausdenken. Aber wenn sich zwei so über ihre Zuständigkeit streiten (der eine wollte ja so wie ich das lese den Einsatz "haben", der andere dann wohl auch, sonst kommt es ja nicht zum Streit) und man so lang nicht zu einem Ergebnis kommt, bis es der Polizei zu blöd wird, und sie in Kauf nimmt, dass etwas erheblich länger dauert, wenn dafür überhaupt irgendetwas weiter geht, dann ist das einfach ein überflüssiges Kompetenzgerangel gewesen, und dann habe ich dafür kein Verständnis.
Übrigens finde ich es höchst befremdlich, dass die Polizei Fahrzeuge birgt. Kenne ich eigentlich gar nicht sowas...
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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| 01.03.2013 08:43 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 01.03.2013 15:40 |
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., Thierstein und Magdeburg | |