Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | AGT ohne gültige G 26/Leistungsüberprüfung bei der BF - was tun? | 9 Beiträge |
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 755345 |
Datum | 03.03.2013 12:08 MSG-Nr: [ 755345 ] | 5788 x gelesen |
Infos: | 03.03.13 Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 3.5 Tabelle 1e 03.03.13 Rechtsgrundlage Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen §§ 4, 10 // insbesonderen § 10 (1) Nr. 2 und (2)
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Berufsfeuerwehr
Atemschutzgeräteträger
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Bei einer BF werden die AGT aufgrund mangelnder Termine durch den Arbeitsmedizinischen Dienst (Arbeitgeberseits) oft nicht innerhalb der laut BG Regelungen geforderten 36 Monate untersucht.
Hierzu folgende Frage an die geneigte Forumsgemeinde:
Wie steht es mit der rechtlichen Mitverantwortung von Gruppen- und Fahrzeugführern als direkte Aufsichtsperson im Einsatz, wenn man trotz besseren Wissens den Mann unter PA losschickt obwohl er nicht untersucht ist?
Wie steht es im Falle der geforderten Leistungsüberprüfungen, die auch nicht umgesetzt werden?
Gibt es eine Möglichkeit, das Ganze soweit rechtlich sicher kund zu tun dass man sozusagen aus der Nummer raus wäre oder ist man IMMER mit dran weil man davon weiß?
Hat jemand ähnliches erlebt und gab es Abhilfemöglichkeiten / was wurde getan?
Gruss
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| 03.03.2013 12:08 |
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= an7ony7m =7 a7., 3 |
| 03.03.2013 12:17 |
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., München |
| 04.03.2013 08:16 |
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Olf 7R., Freiberg |
| 04.03.2013 09:23 |
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., München |
| 04.03.2013 10:02 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 04.03.2013 10:12 |
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., München |
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