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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr Wülfrath: Amtszeit von Stadtbrandmeister wird nicht verlänge4 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg755417
Datum04.03.2013 11:27      MSG-Nr: [ 755417 ]3512 x gelesen
Infos:
  • 04.03.13 Feuerwehr Wülfrath: Amtszeit von Stadtbrandmeister wird nicht verlängert

  • hallo,

    In Wülfrath wird die Amtszeit vom Stadtbrandmeister nicht verlängert. So wie sich die Sache von Außen darstellt gehen dort die Wellen schon sehr hoch.

    siehe z.B. hier: Feuerwehr: Amtszeit von Stadtbrandmeister wird nicht verlängert bzw. hier

    Ich bin da nun über folgenden Satz gestolpert:

    ... Auch habe Rahner ärztliche Untersuchungen und Tests, zu denen der Feuerwehrchef verpflichtet ist, nicht wahrgenommen. ...

    Welche Untersuchungen bzw. Tests sind für einen Stadtbrandmeister verpflichtend?

    Mir fällt da eigentlich nur G26 ein. Wobei sich da dann gleich die Frage stellt ob ein Stadtbrandmeister atemschutztauglich sein muss.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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     04.03.2013 11:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.03.2013 11:33 ., Dinslaken
     04.03.2013 11:47 Anto7n K7., Mühlhausen
     05.03.2013 13:44 Jens7 M.7, Bielefeld

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