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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 757278 | ||
Datum | 21.03.2013 13:49 MSG-Nr: [ 757278 ] | 15626 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes J. Was haben FwDVen oder autonomes Satzungsrecht des Unfallversicherers (ugs. UVVen) mit der Sicherstellung des 2. Rettungsweg zu tun? Mit ist die BauO NRW hinlänglich aus meiner beruflichen Tätigkeit bekannt. Mir geht es hier bewusst und einzig alleine und einen Ansatz aus Sicht des Einsatzes von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr zur vorgeplanten Rettung (2. RW) über 3tlg. Schiebleiter aus Gebäuden mittlerer Höhe. Das ich im Ausnahmefall von FWDV´s und UVV´s zur Menschenrettung abweichen kann ist bekannt, aber darf ich das auch geplant? Das ist hier die Frage. | ||||
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