Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Sicherstellung 2. Rettungsweg über 3tlg. Schiebleiter | 42 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 757283 |
Datum | 21.03.2013 14:03 MSG-Nr: [ 757283 ] | 14674 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
Geschrieben von Dennis E.Ist das denn überhaupt eine Abweichung von der UVV oder FwDV wenn Personen (also auch nicht Feuerwehr-Angehörige, eben die zu rettenden) eine Leiter herunter steigen?
Oder steht in UVV und FwDV drin das nur FA eine tragbare Leiter der FW besteigen dürfen (ernstgemeinte Frage, habe jetzt nicht nachgesehen)?
Bei Rettung von Personen über tragbare Leitern gehe ich davon aus, dass diese Rettung in derart erfolgt (denkbarer Fall) das Einsatzkräfte die Leiter ungesichert besteigen, ggf. bis zur vollen Rettungshöhe von 12,2 m, dort ein Fenster öffnen (sog. anleiterbare Stelle mit geeignetem Fenster nach §40(4) BauO NRW) (öffnen = u.U. Einschlagen mit FW-Beil), ggf. Übersteigen in das Gebäude, die zu rettende Person auf die Leiter verbringen und diese die Leiter herunterführen (u.U. ungesichert).
Mit "Retten" über tragbare Leiter meine ich nicht: Leiter hinstellen und die zu rettende Person macht den Rest von oben alleine.
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