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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 757614 | ||
Datum | 24.03.2013 23:38 MSG-Nr: [ 757614 ] | 2277 x gelesen | ||
m.E. ist das AGG in Deinem Fall nicht einschlägig. Es wird niemand diskriminiert. Und was die Gemeinde in ihrer Satzung an Aufwandsentschädiguzngen festlegt ist ihre Sache. Wem es nicht paßt, der muß ja ein Amt an dem diese Entschädigung hängt nicht annehmen ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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