Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Warnschutzkleidung vs Beklebung mit Reflexmaterial | 53 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 758855 |
Datum | 07.04.2013 19:44 MSG-Nr: [ 758855 ] | 14841 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Thomas M.Nein die Konturmarkierung hat die Aufgabe >Kenntlich zu machen<.
Also Sichtbarkeit erhöhen...
Die Beklebung hat niemals nicht die Aufgabe das Fahrzeug als LKW, LF, RTW, sonstwas kenntlich zu machen.
Du hast dann die schönen Bilder weggelassen...
Dann hast du nämlich Konturmarkierungen an Kastenwagen, die genausogut auch ein RTW / TSF / TSF-W sein können...
Dann hast du nämlich plötzlich nur noch die LKW Kontur am LF makriert...
Wer soll da erkennen, was da steht!?
Nehmen wir nochmal das Bild aus Wolfsburg. Jetzt erklär mir bitte, was ich als Autofahrer sehe, wenn ich im dunklen aus einer Seitenstraße auf deises, sich im Einsatz befindliche, Feuerwehrfahrzeug sehe...
Den Wolf oder vielleicht doch nur die Kontur und den Schriftzug!?
Geschrieben von Thomas M.Zeig Otto-Normal jedes Bild für eine ~Sekunde und frag was er gesehen hat, ich wette jedes Fahrzeug wurde richtig erkannt und somit könnte er/sie im Straßenverkehr sich entsprechend anpassen. Die Erkenntnis das da "etwas ist" ist halt nur die halbe ...Erkenntnis.
Dann such ich dir andere Bilder heraus, mit dem gegenteiligen Ergebnis. Und jetzt?
Einsatzfahrzeuge erkennt man im Normalfall an den blauen Fackeln, die da auf dem Dach sind. Wenn ihr die im Einsatz nicht nutzt...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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