Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Anbauteile am Pressluftatmer | 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8U., Rosdorf / Niedersachsen | 759425 |
Datum | 13.04.2013 09:39 MSG-Nr: [ 759425 ] | 9503 x gelesen |
Hallo zusammen.
Ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet. Sicher wurde mein folgendes Thema scho mehrfach diskutiert, allerdings habe ich bis jetzt keinen passenden Beitrag gefunden.
Es geht um Anbauteile am Pressluftatmer.
Wir wollen in unserer Ortsfeuerwehr gerne folgenden Anbauteile am Pressluftatmer befestigen:
- Totmannwarner
- Holster mit Rettungsschere
- Türkenneichungsholster
- "ADALIT"-Lampe
- Feuerwehrleinbeutel
Nun ist uns bekannt, dass die Hersteller der Pressluftatmer sagen, dass sie grundsätzlich keine Garantie geben, wenn es Anbauteile am Pressluftatmer gibt.
Allerdings haben viele Feuerwehren ihre Pressluftatmer mit den entsprechenden Anbauteilen ergänzt.
Dies muss doch aber irgendwo rechtlich geregelt werden. Wie zu Beispiel durch Gefährdungsbeurteilungen.
Und wenn eine Feuerwehr so eine Genehmigung oder rechtliche Absicherung für den Anbau hat, kann man die dann nicht auf alle Feuerwehren übertragen?
Es ist doch egal, ob ein Pressluftatmer mit dem Anbauteil in Hanover, München, Dresden oder Kassel benutzt wird... ?!?
Wie habt ihr euch rechtlich abgesichert und wie seid ihr vorgegangen?
Vielen Dank schon einmal im voraus für eure Unterstützung/Hilfe.
Kameradschaftliche Grüße,
Chris
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| 13.04.2013 09:39 |
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