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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedarf für 'FuG9a' bei den BOS | 5 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 761264 | ||
Datum | 04.05.2013 14:31 MSG-Nr: [ 761264 ] | 2968 x gelesen | ||
Die technische Richtlinie für Fahrzeuggeräte sieht zwar mit einem Fug8a bzw. 8a-1 ein Gerät ohne Weiche vor, das Equivalent im 2m Bereich quasi ein FuG9a ist aber aus unerfindlichen Gründen nicht definiert worden. Dabei sehe ich gerade bei den Feuerwehren erheblichen Bedarf für ein Gerät dieser Art. In BW gibt es z.B. die Möglichkeit MTW mit Zusatzausstattung als ELW1 zu klassifizieren. Diese und andere Führungsfahrzeuge müssen dann, wenn sie mit Richtliniengeräten ausgestattet werden sollen, auf Fug9b zu einem extrem hohen Preis zurück greifen. Dabei wären Geräte nach dem (virtuellen) Standard 9a sogar deutlich günstiger als 8b-1 zu haben. Bei der TÜV Abnahme gibt es jetzt je nach Prüfer häufig eine der drei Meinungen: 1. 2m Gerät, egal was ist vorhanden , ok 2. 2m Gerät muss BOS konform sein, auch ein HFG ist zugelassen wenn es an einer KFZ Antenne hängt und schließlich 3. ein HFG wird nicht zugelassen da es wenn es benötigt wird sich bestimmt einer ausgeliehen hat. Bei 3. kommt es dann manchmal zu tollen mechanischen Konstruktionen indem die Entnahme durch einen Bügel verhindert wird. Dazu meine Fragen: Wie ist das bei Euch (in den verschiedenen Ländern) geregelt? Wird der Bedarf für ein "FuG9a" ebenfalls gesehen? Wieviele verbauen einfach Betriebsfunkgeräte und wird auf die korrekte Modulationsart geachtet (also FM kein PM)? | ||||
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