Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Aussonderungsfristen - Welche ist Gültig? | 22 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 761711 |
Datum | 10.05.2013 16:44 MSG-Nr: [ 761711 ] | 8088 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo liebe Forumsgemeinde,
im Internet habe ich ein Merkblatt der für mein Bundesland zuständigen FUK zu "Schutzausrüstung zum Halten" gefunden. In diesem Merkblatt geht es unter Anderem auch um Aussonderungsfristen für Feuerwehrleinen und -haltegurte.
Nun steht dort, dass Feuerwehrhaltegurte nach DIN 14926 (zurückgezogen) nach 10 Jahren auszusondern sind, nach Technischer Weisung 16 des niedersächsischen Innenministeriums erst nach 20 Jahren.
In meinen Feuerwehrhaltegurt sind sowohl DIN 14926 als auch NI MI TW 16 eingeprägt. Welche Aussonderungsfrist gilt denn nun für diesen Gurt?
Der gesunde Menschenverstand sagt ja eigentlich "die Kürzere, die Verfasser werden sich ja etwas dabei gedacht haben".
Da in unserer Samtgemeinde allerdings das Geld knapp ist, glaube ich kaum, dass das so anerkannt wird, die werden auf der längeren Frist von 20 Jahren beharren.
Gibt es irgend eine Möglichkeit, hier festzulegen, dass der Gurt auszusondern ist (oder eben nicht)?
MkG
Felix
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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| 10.05.2013 16:44 |
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Feli7x H7., Denkte | |