Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge |
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 763555 |
Datum | 30.05.2013 16:49 MSG-Nr: [ 763555 ] | 17866 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Feuerwehr
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Dominic S.Guter Punkt, das muss ich hier nochmals genau nachlesen.
Ich meinte den Kanton Aargau.
Geschrieben von Dominic S.Das stimmt natürlich. Was mir diesbezüglich aufgefallen ist: Im Aargau wird in der Tendenz eher ein System von Spezialisten angewendet (AGT oder Maschinist usw). Bei uns in Pfäffikon SZ soll jeder alles können, was sich natürlich schon nur beim Ausrücken positiv bemerkbar macht: Je nach Platz weiss ich, was zu tun ist und rüste mich mit PA aus oder halt nicht.
Na ja, dass hängt extrem von der gelebten Kultur in einer Feuerwehr ab. Ziel vieler FW ist es, möglichst universel Ausgebildetes Personal zu haben. Doktrin der Aufsichtsbehörde war mal (oder immer noch) keine Doppelfunktionen.
Man muss dazu aber auch sagen, dass die geforderten Personalbestände im AG viel höher sind als ins SZ? Ich müsste z.B. aus ca. 800 Ew 62 AdF rekrutieren... (inkl. 14 Verkehrs-AdF)
Geschrieben von Dominic S.Da würde mich interessieren, wie z.B. Rheinfelden oder Baden vorgehen, wenn sie auf die Autobahn müssen (oder ob die Stützpunkte generell keine dezidierte Verkehrsgruppe führen?)
Rheinfelden darf glaube ich, nicht mehr auf die Autobahn, da Stützpunkt B. Andy S. weiss da sicher mehr.
Baden hat, wie mir erzählt wurde, keine "reine" Verkehrsgruppe.
Geschrieben von Dominic S.oder ob die Stützpunkte generell keine dezidierte Verkehrsgruppe führen?
Bad Zurzach - Rietheim hat eine gesonderte Verkehrsgruppe, aber die haben keinen Autobahnabschnitt.
Gruss aus der Schweiz
- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.
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