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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! ![]() | 116 Beiträge | ||
Autor | Kers8tin8 Z.8, Wittstock/dosse / Brandenburg | 765813 | ||
Datum | 24.06.2013 09:21 MSG-Nr: [ 765813 ] | 51391 x gelesen | ||
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Hallo Ich habe meine Klage vor dem Sozialgericht verloren, ich muß jetzt an den Staat die Summe von 422 Euro abdrücken. Der Richter hat es mit einem BSG-Urteil vom 26.Mai 2011 begründet. Fazit: ich warne jeden ALG II-Empfänger davor, ehrenamtlich tätig zu werden, wenn es dafür Aufwandsentschädigung gibt, egal, in welcher Höhe. Ich habe seit dem 1.1.13 einen Vollzeitjob, kann aber wohl erst ab 2015 von meinem Lohn profitiern. Vielen Dank an alle, die mich unterstützt haben und mir Mut zusprachen. Meine Ehrenämter habe ich fast alle am 1.1.13 wieder aufgenommen und ich schaffe sie, trotzdem ich 8 Stunden arbeite. | ||||
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