DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Moin Ralf,
die richtige Antwort, ob der Gefahrstoffschrank eingezeichnet werden muss oder nicht, ist meiner Meinung nach: Kommt drauf an.
Ziffer 5.4 der DIN 14095 gibt unter p) an, dass Angaben zu Art und Menge von gefährlichen Stoffen zu machen sind.
Die Frage wäre jetzt, was alles als gefährlicher Stoff gilt.
Sinnvollerweise ist aber auch die Frage zu stellen, was in einen Feuerwehrplan "gehört".
Der Plan soll die Feuerwehr bei der Einsatzvorbereitung und -Durchführung unterstützen. Das kann er aber nur, wenn er auf die wirklich wichtigen Informationen beschränkt ist. Somit ist immer abzuwägen, ob das was eingezeichnet wird eine wirkliche Gefahr für die Feuerwehr darstellt, die es zu beachten gilt bzw. aus der Maßnahmen abzuleiten sind.
(Ich bin z.B. der Überzeugung, dass nicht jede elektr. Unterverteilung als besondere Gefahr einzuzeichnen ist, wie es gerne von einigen gemacht wird...)
Ich handhabe es daher immer so, dass es auf den Einzelfall abzustimmen ist.
Eine oder zwei Flaschen Spiritus sind zwar auch irgendwie "gefährliche Stoffe", jedoch nicht in dem Umfang, dass es in Feuerwehrpläne einzuzeichnen wäre.
Wenn aber 2 25l Kanister Spiritus gelagert werden sieht das schon wieder anders aus.
Die "Grenze" sehe ich bei Mengen, die den häuslich typischen Gebrauch überschreiten - denn damit sollte die Feuerwehr immer rechnen und diese Stellen auch im Hinblick auf den Einsatz der Feuerwehr i.d.R. auch keine erhöhte Geafahr dar.
Die nächste Frage, die zu klären wäre, ist wie die Gefahrstoffe eingezeichnet werden. Hier gibt es die Möglichkeit eins der Gefahrensymbole nach ASR 1.3 (BGV A8) oder DIN 14034-6 zu verwenden. Zusätzlich kann die entsprechende Fläche mit Signalrot gekennzeichnet werden. Auf jeden Fall sollte Mengen die als gefährlich angesehen werden im textlichen Teil aufgeführt sein (ggf. sogar als extra Blatt bei größeren Auflistungen).
Ist also tatsächlich nicht so ganz leicht, dass hier so pauschal zu beantworten.
Ich empfehle daher auch hier das Gleiche wie schon der Kollege Ralf H.:
Schlussendlich muss der Plan ja ohnehin mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden, daher würde ich dort mal anrufen, nett nachfragen und du solltest auf der sicheren Seite sein.
Gruß
Hannes
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