Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Gefahrstoffschrank in FW-Pläne DIN14095 | 15 Beiträge |
Autor | Jens8 E.8, Triefenstein / Bayern | 766067 |
Datum | 27.06.2013 12:02 MSG-Nr: [ 766067 ] | 5755 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo zusammen,
nur zur Ergänzung: bitte beachtet die Neufassung der TRGS510 aus dem Januar 2013:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Dort findet Ihr die Vorgaben unter Abschnitt 12. Die Mengen beziehen sich übrigens auf den gesamten Arbeitsraum (teilweise schon ab 10 kg). Die Besonderheiten zur Lagerung entzündbarer Stoffe findet Ihr in Anlage 2. Es hat sich einiges gegenüber der alten Version aus 2008 geändert
Auch ich erstelle normalerweise keine FW-Pläne sondern beschäftige mich mit Gefahrstoffschränken. Ich empfehle die Gefahrstoffschränke einzuzeichnen und vor allem die Feuerwiderstandsfähigkeit (FWF) der einzelnen Schränke zu erfassen und zu vermerken (Typ 30 oder 90 - bei alten Schränken nach DIN 12925-1 nur FWF 20 Minuten). Die Einzelerfassung des Inhaltes, würde den FW-Plan sprengen.
Die Norm (also Bauvorschrift) der Schränke wurde 2004 harmonisiert lautet aktuell EN DIN 14470-1 f. entzündbare Flüssigkeiten und EN DIN 14470-2 für Druckgasflaschen. Die alten DN 12925-Schränke genießen Bestandsschutz, dürfen jedoch nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Bei weiteren Fragen bzgl. der Schränke kannst Du mir gern eine Mail schicken.
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