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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen | 22 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 767271 | ||
Datum | 12.07.2013 23:25 MSG-Nr: [ 767271 ] | 3750 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Bernd S.: "Entschuldungsvertrag!" Kurz und vereinfaht zusammengefasst: Korrekt heißt das das Konstrukt "Zukunftsvertrag", als Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (Nds.). Das Land übernimmt dabei bis zu 75% der Kassenkredite der Kommunen, wenn der Haushalt nur so wieder ausgeglichen werden kann. Voraussetzung dabei ist, daß die Steuerkraft der Kommune unterdurchschnittlich und die Kassenkreditverschuldung weit überdurchschnittlich (Landesschnitt) ist. Die Kommunen müssen dabei den Haushaltsausgleich ohne Gebietsänderung wieder herstellen können, oder sie müssen zu Gebietsfusionen bereit sein. Im Klartext also: Das Land übernimmt drei Viertel der Schulden, wenn sich Kommunen freiwillig zu größeren, leistungfähigeren Kommunalstrukturen - Gemeinden, Städten, Kreisen - zusammenschließen. Die Samtgemeinde Asse, um die es hier geht, wird dabei zum 01.01.2015 mit der benachbarten Samtgemeinde Schöppnstedt fusionieren. Gruß Daniel | ||||
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