| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | PSA teilen - wie weit darf die Kommune sparen? | 41 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 767320 | ||
| Datum | 13.07.2013 23:50 MSG-Nr: [ 767320 ] | 8259 x gelesen | ||
Hi Lars, nachdem schon ausreichend auf UVV, Arbeitschutz, Hygiene und tangierende Rechtsvorschriften verwiesen wurde, kannst du auch noch auf landeseigene Gesetze und Verordnungen verweisen und den politischen Hammer raus holen. Also Punkt eins: Die Begrifflichkeit heißt PSA = PERSÖNLICHE Schutz-Ausrüstung dann: Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz -ThürBKG § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1) 1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feu- erwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüs- tung auszustatten und zu unterhalten, ...zu der Ausrüstung gehört nunmal nach FwDV und UVV auch die erforderliche PERSÖNLICHE Schutzausrüstung siehe auch... § 14 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (6) Den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird Dienst- kleidung und die erforderliche persönliche Schutzausrüs- tung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. dann als nächstes: Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) § 4 Persönliche Schutzausrüstung, Bekleidung, Kennzeich- nung und Beförderung (1) Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Gemeinde- feuerwehren sowie die Angehörigen (Tarifbeschäftigte und Beamte) des feuerwehrtechnischen Dienstes der Landkrei- se, der kreisfreien Städte und des Landes tragen bei Ein- sätzen und Übungen persönliche Schutzausrüstung. Wenn das nicht reicht, kannst du auch noch die FwDV1 anführen, die eine exemplarische Mindestausrüstung festlegt... Richtig ist auch, dass das Arbeitsschutzrecht bei Ehrenamtlichen nicht gilt, dafür aber das Sozialgesetzbuch, das steht viel analoges drin..daher kommt auch, dass die UVV eben auch für die Feuerwehr GILT. Wenn die Gemeinde nicht mal als Träger einer ehrenamtlichen Feuerwehr, deren Mitglieder den Vorschriften entsprechende PSA zur Verfügung stellen kann, will ich gar nicht wissen, wie es in anderen Bereichen aussieht.. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|