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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Niederbayern, Stromausfall durch Überlastung... | 83 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 768176 | ||
| Datum | 22.07.2013 20:25 MSG-Nr: [ 768176 ] | 15347 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter L. Na wenns Dich so interessiert ;-) : Eine Einschätzung der genauen Störungsursache ist aus der Ferne und mit den bisherigen Informationen nur schlecht möglich. Dazu kommt, dass bei Störungen/Unfällen im Stromnetz auch gern mal der Mantel des Schweigens ausgebreitet wird, huch ist ja ähnlich wie bei der Fw ;-) Eine Überlastung des UWs (bzw einzelner Teile der Schaltanlage) einzig und allein durch regenerative Energie halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Weil alle stromführenden Teile durch Schutzeinrichtungen gegen unzulässig hohe Ströme geschützt werden. Diese können schonmal kaputt gehen und einen Fehler im Netz dann eben nicht klären, das kommt äußerst selten vor und ist dann eben Pech gehabt. Wahrscheinlicher ist das spontane Versagen eines strom- oder spannungsführenden Bauteils. Siehe z.B. den größeren Stromausfall im Dortmunder Norden und Umgebung am 7.7.13, dort ist im Umspannwerksgebäude ein 110kV-Stromwandler "hochgegangen" und hat dabei Teile der Schaltanlage beschädigt und einen Brand verursacht. Eine weitere Möglichkeit ist, dass durch Bauarbeiten im Umspannwerk (darauf deuten jedenfalls die Bilder der Einsatzstelle hin - Isolatoren und Stromwandler ect vor dem Gebäude) das stromführende System um UW geschwächt/manipuliert wurde. Da gibts alle möglichen Fehlerquellen. Und noch was zum Thema der Stromausfall ist durch die Einspeisung von zuviel regenerativer Energie entstanden: Der Netzbetreiber ist verpflichtet EEG-Anlagen an das Netz anzuschließen, wenn das Netz entsprechend leistungsfähig ist. Muss das Netz erst ausgebaut werden um die Energie von EEG-Anlagen aufnehmen zu können ist der Netzbetreiber auch dazu verpflichtet außer dies wäre unwirtschaftlich. Der Netzbetreiber und der Anlagenbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet Einrichtungen zu installieren, mit denen der Netzbetreiber die Erzeugungsanlagen in ihrer Leistung reduzieren kann um Überlastungen im Stromnetz durch zu viel eingespeiste regenerative Energie zu verhindern. Sollte es also stimmen, dass die einspeiste Leistung von Windenergie (Photovoltaik ist zu dieser Tageszeit ja eher unwahrscheinlich) zu einer Überlastung im UW geführt hat, liegt das Versagen auf Seiten des Netzbetreibers weil Dieser entweder notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen nicht/nicht rechtzeitig ergriffen hat oder die vorgeschriebenen Leistungsreduzierungsmaßnahmen nicht vorhanden waren/ergriffen worden sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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