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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: Mögliche Kennzeichnung von Privatfahrzeugen mit Dachaufsetzer60 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg768472
Datum25.07.2013 14:28      MSG-Nr: [ 768472 ]19952 x gelesen

hallo,

interessant:

Für die Kennzeichnung von Privatfahrzeugen von Feuerwehrangehörigen im Einsatz in Bayern hat das Bayerische Wirtschaftsministerium folgende Regelung herausgegeben:

Ergänzend wird hier noch auf die zulässige Ausführung eines Dachaufsetzers mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" hingewiesen. Dieser darf nur in der Farbe gelb mit schwarzer Schrift und unbeleuchtet eingesetzt werden (vgl. § 52 Abs. 6 StVZO).

Auszug aus einer Arbeitsanleitung zur StVO des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (Az: 7320 a 52 - VII/6a - 4 598, Blatt: C 52 / 2) ...

Quelle: Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches 2 des Landesfeuerwehrverband Bayern

Was passiert wenn ein bayr. Feuerwehrangehörige nun ein rosa Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im eiligen Einsatz" auf sein Auto stellt?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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