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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPrüfzyklus Handfeuerlöscher auch 4 Jahre möglich9 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg769771
Datum08.08.2013 20:32      MSG-Nr: [ 769771 ]2718 x gelesen

Die Frage ist, welche Prüffristen du meinst ...
Auf der einen Seite hast du die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. aus dem Gefahrgutrecht oder auch hier in DE aus der StVZO.
Diese Prüffristen sind national vom Gesetzgeber festgelegt und können deshalb variieren.
Nachvollziehbare Gründe hat mit Sicherheit jeder Staat, und meistens spielt die Industrielobby bei der Festlegung eine nicht unerhebliche Rolle.

Auf der anderen Seite hast du die Empfehlungen aus Normen und anderen (nicht gesetzlichen) Regelungen, die sich meist auf zwei Jahre beziehen.

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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