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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Prüfzyklus Handfeuerlöscher auch 4 Jahre möglich | 9 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 769804 | ||
Datum | 09.08.2013 11:13 MSG-Nr: [ 769804 ] | 2440 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo B. Die Frage ist, welche Prüffristen du meinst ...Auf der einen Seite hast du die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. aus dem Gefahrgutrecht oder auch hier in DE aus der StVZO.Diese Prüffristen sind national vom Gesetzgeber festgelegt und können deshalb variieren.Nachvollziehbare Gründe hat mit Sicherheit jeder Staat, und meistens spielt die Industrielobby bei der Festlegung eine nicht unerhebliche Rolle.Auf der anderen Seite hast du die Empfehlungen aus Normen und anderen (nicht gesetzlichen) Regelungen, die sich meist auf zwei Jahre beziehen. ... ganz pragmatisch einfach nach der Sinnhaftigkeit bezüglich des technischen Zustandes. Macht es Sinn Feuerlöscher jedes Jahr zu überpüfen? Wenn ja aus welchen Aspekten heraus. Welche Probleme können bei Feuerköschern auftreten? Druckverlust, Materialverklumpung Ab wann treten Erfahrungsgemäß Probleme mit Feuerlöschern auf. Freundliche Grüße Ralf Röhling | ||||
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