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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung einer Sauerstoffflasche med O2 | 8 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Mettmann / NRW | 770333 | ||
Datum | 15.08.2013 16:10 MSG-Nr: [ 770333 ] | 6152 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Räumen, in denen gelegentlich eine Sauerstoffflasche (10 Liter, 200 bar) gelagert wird. Muss ich den Raum mit Gefahrensymbolen und Zutrittsverboten (wie bei einem Flaschenlager) kenntlich machen? Hintergrund ist der Punkteabzug bei einem Vorbereitungsaudit für eine Zertifizierung. Wir haben in einem Krankenhaus auf den Stationen eine mobile Sauerstoffflasche, die bei Bedarf dem Patienten ans Bett gestellt wird bzw. der Patient nimmt diese Flasche mit zu Untersuchungen o.ä.. Falls die Flasche nicht gebraucht wird, steht diese in einem Abstellraum. Und um diesen Raum geht es. Muss er gekennzeichnet werden oder zählt diese Flasche als Kleinmenge o.ä. Reserve-Flaschen werden nicht auf Station vorgehalten, sondern werden bei Bedarf mit Flaschen aus dem Flaschenlager getauscht. Falls es Vorschrift ist, bitte eine Info mit Quellenangabe, ich konnte leider nichts finden, wo der Lagerraum oder die Menge definiert wird. Vielen Dank Gruß Dirk Das ist MEINE Meinung und spiegelt nicht unbedingt die Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers wieder. | ||||
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