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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung einer Sauerstoffflasche med O2 | 8 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Mettmann / NRW | 770353 | ||
Datum | 16.08.2013 07:28 MSG-Nr: [ 770353 ] | 2883 x gelesen | ||
Das Problem sehe ich darin, dass der Raum, in dem die Flasche bereitgestellt wird, besondere Anforderungen erfüllen muss. Wie bereits geschrieben wurde ist es ja eine Bereitstellung für die Nutzung auf dem Patientenzimmer. Wichtig für die Beurteilung ist für mich, ob es diesen Begriff Bereitstellung noch irgendwo gibt. Wenn ich einen Lagerraum kennzeichne, muss ich halt auch bauliche Veränderungen (T30 Türe....) durchführen. Das gibt ein Fass ohne Boden. Das Blöde ist auch, dass die Feuerwehr bei der letzten Brandschau nichts bezüglich der Sauerstoffflaschen bemängelt hat. Der Schutz der anwesenden Personen hat natürlich Vorrang, der wird in meinen Augen aber nicht durch die Kennzeichnung der Räume erreicht, in denen EINE Gasflasche abgestellt wird. Das ist MEINE Meinung und spiegelt nicht unbedingt die Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers wieder. | ||||
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