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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770972 | ||
Datum | 21.08.2013 12:07 MSG-Nr: [ 770972 ] | 13628 x gelesen | ||
hallo, in einer Verkaufsanzeige für ein TLF 24/50 bin ich über folgenden Satz gestolpert: Eine weitere Verwendung dieses Fahrzeuges im hessischen Feuerwehrdienst ist nicht zulässig. Dies ist verpflichtend. Ich vermutet das dies mit Zuschüssen zu tun hat. Wobei das Fahrzeug knapp 30 Jahre als ist. Da dürfte doch eine Bindung schon längst ausgelaufen sein? Oder gibt es andere Gründe die diese Einschränkung rechtfertigen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de
Geändert von Jürgen M. [21.08.13 12:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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