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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt ohne Alarmierung(Einsatzauftrag)42 Beiträge
AutorStep8han8 M.8, Dorsten / NRW771311
Datum25.08.2013 13:19      MSG-Nr: [ 771311 ]13002 x gelesen

Ich wollte mal die breite Meinung hören bzw. vielleicht gibt es ja schon Fälle die sich so zu getragen haben. Ich würde gerne von meinem geschilderten Fall die Rechtliche Seite sehen bzw. was könnte daraus entstehen wenn es schief geht.

In Musterstadt werden an einem arbeitfreien Tag morgens die Hauptamtlichen Kräfte und Löschzug A der FF zu einem Wohnungsbrand nach AAO alamiert. Löschzug B der grade auf der Hauptwache weilt bekommt diese Alarmierung mit und fährt eigenständig diesen Einsatz mit. Meldet sich ganz normal an der Leitstelle aus, die nicht einschreitet. Der Einsatz wird sich später als Fehlalarm herausstellen.

Wie sieht es jetzt aus wenn ein Fahrzeug des Löschzuges B auf der Einsatzfahrt einen Verkehrsunfall hat? Wie sieht es aus wenn es zu einem Personenschaden kommt evtl. sogar tödlich? Worauf kann der Maschinist bzw. Gruppenführer sich einstellen? Wie könnte die Leitstelle in Haftung genommen werden, die die Einsatzfahrt ja unterbinden könnte? Welche Konzequenzen muss der Gesamteinsatzleiter befürchten der in diesem Beispiel eine Hauptamtliche Kraft ist?

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