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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beiträge
AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)771411
Datum26.08.2013 12:43      MSG-Nr: [ 771411 ]18110 x gelesen

Hallo Holger,

Geschrieben von Holger E.
so fällt es mir schwer, daraus ein Muss abzuleiten.
Ein bekannter Spruch unter Juristen lautet "Soll ist muss wenn kann". Das bedeutet, dass es bei den sog. Soll-Vorschriften einen gewissen, recht engen Ermessensspielraum gibt, von welchem aber nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf ("intendiertes Ermessen", Ermessensausübung durch das Gesetz bereits "vorgezeichnet"). Bei Muss-Vorschriften gibt es hingegen keinen Spielraum.

Geschrieben von Holger E.Für uns, wenns denn so kommt, gibt es einfach eine Grundlage auf der dann die Entscheidungen getroffen werden. Und wir uns in der Argumentation leichter tun.
Bei uns wurde 2012 durch Gemeinde/Feuerwehr ein Bedarfsplan mit dem Ziel erstellt, sowohl für die Gemeinde als Aufwandsträger als auch für die Feuerwehr eine gewisse Planungsgrundlage zu haben und die Feuerwehr innerhalb der Ausübung einer gemeindlichen Pflichtaufgabe aus der "Bittsteller-Rolle" herauszubringen. Zugleich wurden jedoch auch Ausrüstungsteile lokalisiert, an denen kein objektiver Bedarf (mehr) besteht. Und ganz nebenher haben alle Beteiligten bei der Erarbeitung viele wichtige Erkenntnisse gewonnen, sei es z.B. im Bereich der Orts- und Objektkenntnis, der Personalstruktur/Ausrückestärke und der Gefahrenbeurteilung. Man muss halt auch offen für "unbeliebte" Ergebnisse sein (z.B. fehlende Tagesalarmstärke), und dafür entsprechende Lösungsansätze suchen.

Ich bin der Meinung, dass eine sachliche, objektive und flächendeckende Bedarfsplanung Sinn macht und längst überfällig ist. Teilweise habe ich leider auch schon einige "Bedarfspläne" gesehen, die man z.T. eher mit "Wunschliste der Feuerwehr" betiteln sollte bzw. müsste.

MKG
Thomas

Alles meine persönliche Meinung!

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