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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSelbstständige Einbindung in einen Einsatz war:Einsatzfahrt ohne..5 Beiträge
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen771430
Datum26.08.2013 14:40      MSG-Nr: [ 771430 ]2341 x gelesen

Geschrieben von Claus K.auch kann man sicher die Notwendigkeit des Anfahrens einer übergeordneten Führungskraft zu einer Lappalie (Voraussetzungen der Paragraphen nicht erfüllt) in Frage stellen.

Kann man schon, aber wenn zur hoheitlichen Aufgabe der Führungskraft z.B. der Brandschutzaufsichtsdienst gehört, halte ich das gar nicht für so abwegig. Wenn er sich ein Bild von "seinen" FFs im (Standart-)Einsatz machen will/muss, muss er eben dort ankommen, bevor alle schon wieder abgerückt sind, oder?#
Das ist jetzt mal als Extremfall konstruiert und meistens nicht notwendig, aber ich halte es in meiner juristisch laienhaften Ansicht immerhin für möglich. Wurde hier im Forum nicht mal der Fall diskuteirt, dass der Brandschutzaufsichtsdienst temporär zu jedem Einsatz in einer Gemeinde alarmiert wurde, weil da Führungspositionen vakant waren, oder so ähnlich?

Gruß
Alex

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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