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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert | 53 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 771483 | ||
| Datum | 26.08.2013 21:27 MSG-Nr: [ 771483 ] | 17844 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus R. das bedeutet aber lediglich, dass die betreffende Feuerwehr ihre Mindeststärke erfüllen muss, und grundsätzlich in der Lage ist ihre Einsätze abzuarbeiten bzw. hierzu ihren Beitrag zu leisten Hallo Markus, das steht so aber nich drin, sondern dass die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen muss. Da die Aufgabenerfüllung nicht zeitlich eingeschränkt ist, muss man davon ausgehen dass die Aufgaben immer erfüllt werden müssen. Bei der Feuerwehr ist das aufgrund der Planungsunsicherheit von Einsätzen auch die Regel. Wenn eine eigenständige Feuerwehr tagsüber nur drei Einsatzkräfte auftreibt, kann sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen und muss daher nach dem Gesetz auch nicht erhalten werden. Geschrieben von Markus R. Da gäbe es sonst viele Feuerwehren/ Löschgruppen/... in Bayern (und wahrscheinlich auch bundesweit), die man dann zusperren müsste. Das ist ja optional und keine Pflicht. Wenn man tagsüber aber in seiner Gemeinde 3 von 5 Feuerwehren hat, die gar nicht mehr sinnvoll ausrücken können, sollte man sich auf Basis des Gesetzes schon mal Gedanken machen ob das weiterhin eigenständige Feuerwehren sein müssen. Da hängen ja auch Sachen dran wie Einsatzleitung, Ernennung von Führungskräften, Ausbildungsveranstaltungen, etc. Geschrieben von Markus R. Und wo steht diese Forderung bezüglich der Tagesalarmstärke konkret niedergeschrieben? Eine (gesetzliche) Grundlage habe ich hierfür jedenfalls bislang nicht gefunden. Da ich im Feuerwehrgesetz keinen Abschnitt finde der Feuerwehraufgaben nur von Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 vorsieht, ist davon auszugehen, dass die Feuerwehraufgaben auch immer erfüllt werden müssen. Und das kommt halt auch unter der Woche während der Arbeitszeit vor. Geschrieben von Markus R. Nein. Die Mindeststärke beträgt dann eben 18 aktive Mitglieder (2 x 9 FM). Wird diese Mindeststärke unterschritten, muss über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden. Wo liest Du das? Erstmal gilt dieser Satz: "Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung." somit 21 Einsatzkräfte. Dann gibts noch den hier "In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden.". Der Ausnahmefall sollte natürlich gut begründet sein. Wenn die Feuerwehr sowieso schon Probleme hat regelmäßig auszurücken wirds mit der Ausnahmeregelung wohl recht dünn. Wenn Sie es schafft mit 18 Einsatzkräften Ihre Aufgaben zu erfüllen ist das laut Gesetz auch ok und zugelassen. Eine eigenständige Feuerwehr zu erhalten die aus 18 Leuten besteht und ab und zu mal ausrücken kann, macht meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn. Aus meiner Sicht hat sich genau auch das der Gesetzgeber gedacht. Die Gemeinde hat dann folgende Möglichkeiten: a) sie lässt alles wie es ist b) sie macht aus der eigenständigen Feuerwehr, keine eigenständige Feuerwehr mehr sondern die Einheit X der Gemeindefeuerwehr Y c) sie legt die eigenständie Ortsfeuerwehr mit der Gemeindefeuerwehr zusammen d) sie macht in dem Ortsteil eine Pflichtfeuerwehr auf Alles Kann und kein Muss. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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