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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert | 53 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 771486 | ||
| Datum | 26.08.2013 22:14 MSG-Nr: [ 771486 ] | 17695 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian F. das steht so aber nich drin, sondern dass die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen muss. Da die Aufgabenerfüllung nicht zeitlich eingeschränkt ist, muss man davon ausgehen dass die Aufgaben immer erfüllt werden müssen. Bei der Feuerwehr ist das aufgrund der Planungsunsicherheit von Einsätzen auch die Regel. Wenn eine eigenständige Feuerwehr tagsüber nur drei Einsatzkräfte auftreibt, kann sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen und muss daher nach dem Gesetz auch nicht erhalten werden. Aber wo steht geschrieben welcher Anteil der Hilfsmittel der zu erfüllenden Aufgabe. Innerhalb der 10 Min. Vorort sein müssen? Geschrieben von Florian F. Das ist ja optional und keine Pflicht. Wenn man tagsüber aber in seiner Gemeinde 3 von 5 Feuerwehren hat, die gar nicht mehr sinnvoll ausrücken können, sollte man sich auf Basis des Gesetzes schon mal Gedanken machen ob das weiterhin eigenständige Feuerwehren sein müssen. Da hängen ja auch Sachen dran wie Einsatzleitung, Ernennung von Führungskräften, Ausbildungsveranstaltungen, etc. Solange Ortsteile potenzielle Wähler sind. Wird keiner auf die Idee kommen eine Feuerwehr abzuschaffen. Es macht natürlich schon Sinn. Aber wenn der Staat die Feuerwehr Kleinstaaterei ausdünnen möchte müsste er damit aufhöre auch das 25. TSF in einer Gemeinde zu bezuschussen. | ||||
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