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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 'Feuerwehrplan' vs 'Einsatzpläne für die Fw' | 5 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., Bielefeld / NRW | 772979 | ||
Datum | 16.09.2013 17:40 MSG-Nr: [ 772979 ] | 6944 x gelesen | ||
Hallo zusammen, vorweg: habe schon gesucht, aber bislang noch keine befriedigende Antwort gefunden oder falsch gesucht... Es geht um das Thema Feuerwehrpläne. Wer muss so etwas vorhalten bzw. wo ist es rechtlich vorgeschrieben (in NRW falls das Unterschiede macht). Und was sind dann "Einsatzpläne für die Fw"? - dachte bislang immer, das seinen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 mit zusätzlichen Hinweisen / Texten / Infos. Oder kann das auch eine Unterlage / Plan sein, eben nicht nach 14095 sondern Architektenplan / Grundriss. Für Quellen / Antworten zu dem Bereich wäre ich dankbar. Gruß | ||||
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