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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | 'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg? | 51 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 D.8, Bottrop / NRW | 773596 | ||
| Datum | 25.09.2013 11:33 MSG-Nr: [ 773596 ] | 25069 x gelesen | ||
Hallo zusammen, es gibt ein Urteil des Landgerichts Berlin von 1987: Geschrieben von ---Landgericht Berlin--- Der Treppenraum ist für die Nutzer des Gebäudes der erste Rettungsweg und im Brandfall der Weg ins Freie, sofern er bestimmungsgemäß genutzt wird (z.B. keine Gegenstände abgestellt werden). Das Amtsgericht Hannover hat 2007 festgestellt, dass eine nachts abgeschlossene Haustüre kein Mietmangel ist. Der Vermieter muss aber eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Sicherheit und des Brandschutzes eine Abwägung durchzuführen. | ||||
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