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Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg?51 Beiträge
AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen773658
Datum26.09.2013 15:01      MSG-Nr: [ 773658 ]22470 x gelesen

Sagt denn diese Stelle nicht genau das aus? Oder verstehe ich das falsch?

Geschrieben von LBO Sachsen 11 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen
11.1 Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht
versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.


Edit: Das steht aber nur bei Beherbergungsstätten, zählen dazu auch Wohnhäuser?

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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Geändert von Stefan R. [26.09.13 15:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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