Geschrieben von Michael W.Wenn das eine Feuerwehrinterne Werkstatt ist, so vermutlich ok. Wenn nicht, seit wann befindet eine KFZ-Werkstatt über die Stilllegung von Kraftfahrzeugen, gleich welcher Art? Das obliegt immer noch dem bei der Feuerwehr entsprechend Verantwortlichen.
Heikle Sache... man müsste sich mal exakt anschauen, wie das rechtlich geregelt ist. Folgende Argumentation könnte ich mir vorstellen: Das Fahrzeug ist mit defektem Gurtschloss als nicht mehr betriebssicher einzustufen. Lässt der Werkstattmeister jemanden mit einem solchen Fahrzeug vom Hof fahren und es passiert etwas, dann ist er dafür eventuell mit haftbar zu machen.
Wäre nicht meine Sicht der Dinge aber vielleicht spielt eine solche "Angst vor Repressalien" eine Rolle. Man müsste dazu jetzt die exakte Aussage der Werkstatt kennen zum Sachverhalt.
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