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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT?31 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz773917
Datum01.10.2013 19:31      MSG-Nr: [ 773917 ]8029 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Steffen W.Heikle Sache... man müsste sich mal exakt anschauen, wie das rechtlich geregelt ist. Folgende Argumentation könnte ich mir vorstellen: Das Fahrzeug ist mit defektem Gurtschloss als nicht mehr betriebssicher einzustufen. Lässt der Werkstattmeister jemanden mit einem solchen Fahrzeug vom Hof fahren und es passiert etwas, dann ist er dafür eventuell mit haftbar zu machen.

Nö, gar nicht heikel. Der Werkstattmeister muss natürlich auf den betriebsunsicheren Zustand hinweisen. Aber verbieten darf der erstmal gar nix.
Übrigens auch ein gern genommenes Argument vieler Werkstätten, wenn sie schnell noch einen Satz neuer Bremsklötze und -scheiben oder mal schnell noch neue Stoßdämpfer verkaufen wollen: "Mit dem Fahrzeug darf ich sie so nicht vom Hof lassen". Einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...

Gruß,
Michael

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