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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 773918 | ||
Datum | 01.10.2013 19:36 MSG-Nr: [ 773918 ] | 7957 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Nö, gar nicht heikel. Der Werkstattmeister muss natürlich auf den betriebsunsicheren Zustand hinweisen. Aber verbieten darf der erstmal gar nix.Übrigens auch ein gern genommenes Argument vieler Werkstätten, wenn sie schnell noch einen Satz neuer Bremsklötze und -scheiben oder mal schnell noch neue Stoßdämpfer verkaufen wollen: "Mit dem Fahrzeug darf ich sie so nicht vom Hof lassen". Einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen... So sehe ich es auch. Stilllegen darf ein Prüfer einer Prüforganisation oder auch die Polizei. Sonst noch wen vergessen? In einer Werkstatt einer eigenen Feuerwehr/eines eigenen Unternehmens kann das natürlich anders geregelt sein. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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