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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT?31 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt773933
Datum01.10.2013 21:27      MSG-Nr: [ 773933 ]7568 x gelesen

Entgegen der Fahrtrichtung generell ja, schau dir beispielsweise mal die KdoW der MTF des Bundes an.

Bezüglich der PA:
In §35a der StVZO steht nur Sicherheitsgurt oder andere Rückhaltesysteme.
Ein angelegter, noch nicht entriegelter PA zählt wohl auch als Rückhaltesystem wenn die ganze Konstruktion abgenommen wurde.

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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