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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773935 | ||
Datum | 01.10.2013 21:35 MSG-Nr: [ 773935 ] | 7485 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Ein angelegter, noch nicht entriegelter PA zählt wohl auch als Rückhaltesystem wenn die ganze Konstruktion abgenommen wurde. Das möchte ich im Hinblick auf die notwendigen Bauartgenehmigungen und auch aus technischen Überlegungen doch ganz erheblich anzweifeln. Oder hat irgendjemand eine entsprechende Zulassung vorliegen? Bis zum Beweis des Gegenteils halte ich das für ein ähnlich großes (und verbreitetes) Märchen wie die bekannte "...dann bist du nicht versichert"-Story. | ||||
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