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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | neuer Funkrufnamenplan BaWü 07-2013 | 33 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Neckargemünd / BaWü | 774121 | ||
Datum | 05.10.2013 09:48 MSG-Nr: [ 774121 ] | 5789 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, das mit dem Stellvertreter is mir auch aufgefallen. Ich kann mir es nur so erklären, das der stv. Kdt. ein "Verhinderungsstellvertreter" ist und nur bei Abwesenheit des Kdt. dessen Stellung einnimmt. Dann dürfte er sich ja, theoretisch, mit "2" als Kdt. melden, oder? Er übernimmt ja die Rechte und Pflichten des Kdt. ... Oder liege ich da falsch? Die andere Frage ist: Wer übernimmt die Kosten der "Umbeklebung" der Fahrzeuge? Gruß Dirk Alles hier Wiedergegebene ist meine persönliche Meinung oder Einschätzung! Bei Nichtgefallen einfach ignorieren! Rechtschreibfehler sind ein persönlicher Service meinerseits. | ||||
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