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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 775104 | ||
Datum | 18.10.2013 09:45 MSG-Nr: [ 775104 ] | 36098 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. GG, erst da kam die Ausnahme, dass mit bestimmten Zusatzbeladungen die auch in der Norm aufgeführten 8,5t erlaubt sind. Weder THL-Ausrüstung, noch die Beladung mit Schiebleiter (die da m.W. mit drunter fallen) waren jemals von irgendeinem der Beteiligten im Normungverfahren für das MLF als notwendig bzw. sinnvoll genannt worden.... Schiebleiter bedeutet: Bewohnte Etagen über 2. OG, da rede ich von städtischer Bebauung - und dann brauch ich auch m.E. die dafür sinnvolle bzw. nötige Ausrüstung - Sprungrettungsgerät und Hubrettungsfahrzeug.... Oder ich lass einfach die Bebauung in der Höhe bleiben... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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