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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gebäudetelefonanlage/ Vorwahl für externe Anrufe 0 112 | 7 Beiträge | ||
Autor | Marc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt | 775164 | ||
Datum | 19.10.2013 00:30 MSG-Nr: [ 775164 ] | 6068 x gelesen | ||
Guten Abend, Deutschlandweit sind ja die Nummern 112 und 110 einheitlich für Feuerwehr/ Rettungsdienst und Polizei vergeben. In zahlreichen Betrieben gibt es Telefonanlagen mit denen man nur ins öffentliche Telefonnetz gelangt, wenn die eine Vorwahl gewählt wird, Beispielsweise die 0. Ebenfalls besteht die Variante das vereinzelt Telefone exsistieren mit denen man garnicht ins öffentliche Telefonnetz telefonieren kann. Ist es rechtlich Zulässig, die nationalen Notrufnummern (112 und 110) mit einer Vorwahl zu versehen um aus einer internen Telefonanlage in das öffentliche Telefonnetz zu telefonieren? Aus dem Handynetz ist ja auch ein Anruf der Nummern ohne Vorwahl jederzeit möglicht. Technisch gesehen dürfte es ebenfalls möglich sein die interne Telefonanalge für die Nummern 112 und 110 gleich in öffentliche Netz weiterzuleiten. Gibt es Landesrechtliche Unterschiede in der Umsetzung? Mit kameradschaftlichen Grüßen Marcel N. | ||||
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