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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beiträge
AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776781
Datum08.11.2013 07:31      MSG-Nr: [ 776781 ]16021 x gelesen

Hallo zusammen,
ich habe gestern mitbekommen, dass ja ab dem 1. November 2014 die EU Regelung in Kraft tritt, dass bei Nutzfahrzeugen ab 3,5t eine ESP-Pflicht besteht. Wie lösen die Hersteller dieses i.V. mit den EU5 Fahrgestellen. So gab es wohl eine Vetriebsmeldung seitens MB, dass für den Atego kein ESP i.V. mit EU5 angeboten wird sondern nur i.V. mit EU6. Problem wäre hier natürlich die Mehrkosten und die Höhe. Den das Fahrzeugdach steigt hier um 8cm. Also wären, egal bei welchem Aufbauhersteller, unter normalen Bedingungen keine Bauhöhen unter 3,00m umsetzbar. Gestern habe ich jedoch von einem Kommunalverkäufer seitens MB gehört, dass MB weiterhin wohl nun doch den EU5 Atego bis Ende 2016 fertigt und auch entsprechend mit ESP ausstattet. Bei MAN sei die Nachrüstung bei EU5-Modellen der Baureihen TGL und TGM problemlos möglich.

Würde dieses EU-Regelung bedeuten, dass Fahrzeuge ohne ESP die sich in der Fertigung beim Aufbauhersteller befinden, jedoch erst nach dem 31.10.2014 zugelassen werden können, da sie da erst komplett fertiggestellt sind, nicht mehr zulassungsfähig sind?

Habt ihr hier schon Infos gehört?

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