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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfähigkeit nach Unfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 776797 | ||
Datum | 08.11.2013 13:33 MSG-Nr: [ 776797 ] | 4292 x gelesen | ||
Hallo Forum, bei einem Freizeitunfall verliert ein Mitglied einer FF zwei Zehen an einem Fuß. Nach seiner Gesundung möchte er wieder Dienst in seiner FF machen. Jetzt möchte ich mal in die Runde fragen, wie ihr das mit der Diensttauglichkeit seht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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