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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 201367 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg776993
Datum12.11.2013 09:29      MSG-Nr: [ 776993 ]18031 x gelesen
Infos:
  • 11.11.13 Stellungnahme der Feuerwehr: "Zur Ablehnung einer Aufnahme in die FF Löcknitz
  • 09.11.13 Stellungnahme des abgelehnten Bewerbers
  • 08.11.13 Antrag abgelehnt: Warum will ihn die Feuerwehr nicht?

  • Geschrieben von Sebastian K.Ich sehe da eine Regelungslücke bzw. einen unbegründeten Bruch in den Ablaufregelungen in der Satzung. Bei Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand über eine vorläufige Aufnahme, und die Mitgliederversammlung nach einem Probejahr über die endgültige Aufnahme.

    m.E. sind die meisten Feuerwehrgesetze dringend reformbedürftig, da sie den Status der Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung nur unzureichend wiedergeben. Dazu gehört eben auch, dass wir kein Verein sind, also keine vereinsähnliche Satzung brauchen. Sondern dass bestimmte Regularien abschließend einfach in ein Landesgesetz gehören. Darunter unter anderem die Frage nach Aufnahme in und Entlassung aus dem Feuerwehrdienst. In der Satzung selbst können gerne organisatorische Dinge (wie Anzahl der Standorte, Gliederung der Mannschaft,...) geregelt werden. Aber alles das, was überall in jeder Wehr gleich zu sein hat (da die gleichen Rahmenbedingungen gelten) gehört als zwingende Vorschrift in ein Landesgesetz. Und dazu gehört dann eben auch, dass ein Entrag auf Aufnahme oder Entlassung gem. den üblichen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts behandelt wird und die Entscheidung darüber am Ende von der Gemeinde in Form der Verwaltung als förmlicher Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Incl. Rechtsbehelfsbelehrung und allem was dazu gehört. Und nicht von irgend einem Gremium von eigenen Gnaden im Hinterzimmer ausgekungelt. Das kann Teil er Ermessensausübung sein. Aber wenn der Sachbearbeiter Feuerwehr im Rathaus oder die Rechtsabteilung dann sagen "sorry liebe Feuerwehr, aber dass Euch seine Nase nicht passt reicht zur rechtssicheren Entscheidung nicht aus", dann gilt hier das, was der Verwaltungs(rechts)spezialist sagt und nicht das, was die wilden Löschhorden wollen.

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    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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