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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Überlegungen(Ausarbeitung)Aufstellflächen für Drehleitern | 1 Beitrag | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 778014 | ||
Datum | 28.11.2013 07:55 MSG-Nr: [ 778014 ] | 2264 x gelesen | ||
Hallo Leute, Grund für die Überlegungen ist der massive Ausbau der Dachgeschosse von bestehenden Gebäuden im Stadtgebiet und der gleichzeitigen Weiterentwicklung der Drehleiterfahrzeuge in Deutschland (z.B. immer größere Abstützbreiten, obwohl bestehende Aufstellflächen nicht breiter werden können).Für den Einsatzbetrieb und die Einsatzvorbeugung wurden unter anderem folgende wichtige Punkte herausgearbeitet: Drehleitern müssen zur Gebäudeseite maximal abgestützt werden - entsprechend muss die Aufstellfläche voll ausgenutzt... werden. Bei der Erkundung ist es wichtig zu wissen, dass Personen welche sich an einem Gauben- oder Dachflächenfenster bemerkbar machen, durch uns (Feuerwehr) ggf. nur gesehen werden können, wenn wir mindestens auf dem gegenüberliegenden Gehweg oder weiter entfernt stehen. Moderne Drehleiterfahrzeuge bieten mehr taktische Möglichkeiten (z.B. größere Korblast), jedoch weniger Puffer bei der Erreichung der Rettungshöhe bei der vorgegebenen Aufstellflächenbreite von 3,50 m nach der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Der Leistungswert "23/12" muss nach dem Vorwort der Norm für Drehleiterfahrzeuge nur bei Abstützbreite von 4,50 m erreicht werden. Daher sind die bekannten 9m > (bis 18m Rettungshöhe) bzw. 6m (über 18m Rettungshöhe) Abstand zum Gebäude bei 3,50m Abstützbreite möglichst einzuhalten um dauerhaft die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges und die Anleiterbereitschaft für den Angriffstrupp sicher stellen zu können. Gruß Klaus | ||||
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