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RubrikSonstiges zurück
ThemaUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet10 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg778293
Datum03.12.2013 15:21      MSG-Nr: [ 778293 ]5113 x gelesen

hallo,

da kann ich nur mit dem Kopf schütteln:

p.gifUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet

(ich bezieh mich da auf die Tat, nicht das Urteil ...)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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Untätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt