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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Abgrenzung Feuerwehrdienst / Ehrenamt - war: Motivation oder Demotivation | 48 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 778443 | ||
| Datum | 05.12.2013 13:18 MSG-Nr: [ 778443 ] | 7807 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Die ursprüngliche Definition war ja einmal: "unentgeltliche Ausübung eines öffentlichen Amtes" Diese Definition finde ich nach wie vor sehr gut. Unentgeldlich ist eindeutig, da muss man also nur über das öffentliche Amt nachdenken. Wenn man Tätigkeiten ausführt, die anderswo von Amtsträgern erledigt werden, ist die Sache ja recht klar: Der freiwillige FM führt prinzipiell die gleiche Tätigkeit aus wie der BF Angehörige, der ehrenamtliche (Orts-) Bürgermeister wie der hauptamtliche, der Schöffe wie der Richter. Bei Leitern von Jugendgruppen (Sport, Musik oder was auch immer) liegt immerhin ein öffentliches Interesse an der Ausübung der Tätigkeit vor, auch wenn die öffentliche Hand kaum noch hauptamtliches Personal dazu beschäftigt. Das ist für mich klar eine ehrenamtliche Tätigkeit, ebenso wie Seniorenbetreuung, unentgeldliche Nachhilfe oder verschiedene Umweltprojekte. Im Gegensatz dazu ist der Kaninchenzüchter, Freizeitfußballer, Hobby-Bogenschütze oder Stammtisch-Präsident eben kein ehrenamtlich Tätiger, weil es kein öffentliches Interesse daran gibt, dies ist klar dem Hobby-Bereich zuzuordnen. | ||||
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