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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Hinweis auf moegliche Kostenpflicht bei unklarem Notfall? | 10 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Neuss / NRW | 779571 | ||
Datum | 28.12.2013 17:54 MSG-Nr: [ 779571 ] | 4638 x gelesen | ||
Dies hier liegt zwar schon einige Zeit zurück, wurde hier aber wohl noch nicht diskutiert: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/hilden/streit-um-drk-rettungseinsatz-aid-1.2969632 Es finden sich dazu auch einige weitere Medienberichte. Danach soll der Patient durch den Rettungsassistenten untersucht worden sein und man habe keine Hinweise auf einen Schlaganfall feststellen können. Daraufhin habe eine Belehrung stattgefunden, dass der Transport kostenpflichtig sei, wenn sich im Krankenhaus herausstelle, dass kein Notfall vorliegt. Aus Verunsicherung habe man daher den Transport ins Krankenhaus abgelehnt. Einen Tag später stellte sich heraus, dass der Patient einen Schlaganfall hatte und ins Krankenhaus hätte gebracht werden müssen. Der Leiter der Bereitschaft des DRk-Hilden, die den Rettungsdienst dort zeitweilig betreibt, erklärt, die Rettungsassistenten seien zum Hinweis auf die mögliche Kostentragungspflicht verpflichtet gewesen. Mich würde hierzumal interessieren, ob das wirklich richtig ist. Es ist doch im Rettungsdienst sehr häufig so, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass die Sache doch nicht so eilig war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in all diesen Fällen über Kosten belehrt wird und diese nachträglich erhoben werden, zumal ein Rettungsassistent vor Ort doch auch oft gar nicht genügend Möglichkeiten hat einen Notfall sicher auszuschließen. Nehmen wir mal folgendes Beispiel: Junger Mann ohne Herzvorgeschichte ruft Rettungsdienst wegen Brustschmerzen und Engegefühl. Soll dann der Rettungassistent bei normalem EKG des Patienten belehren, dass er den Patienten ins Krankenhaus fahren kann, das aber Geld kostet, sollte sich herausstellen, dass es - wie in Fällen dieser Art häufig - nur eine Panikattacke ist? Das kann doch nicht richtig sein und ist nach meiner Kenntnis so auch keinesfalls übliche Praxis. Gruß, Florian | ||||
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