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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaThese: Hohes Niveau bringt Zulauf37 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW779770
Datum30.12.2013 13:18      MSG-Nr: [ 779770 ]5698 x gelesen

Geschrieben von Sascha H.Geschrieben von Markus R.
diese stellt dann in aller Regel auch den federführenden Kommandanten.


Keine Ahnung was der federführenden Kommandant genau macht. Aber bei uns ist jeder Kommandant selbst für seinen Ort zuständig.


den gibts überall da, wo eine Gemeinde in Bayern mehrere eigene Feuerwehren hat (oft die Ortsteile)..., vgl. § 16 BayFwG, http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FeuerwGBYrahmen&doc.part=X

Wie gut oder schlecht das jeweils funktioniert hängt ab von
- Kreisbrandinspektion (Aufsicht)
- Bürgermeister/Stadtrat
- den verschiedenen Feuerwehren der Gemeinde
- den jeweiligen Personen...


In NRW wären das übrigens alles unselbstständige Löschgruppen/-züge EINER Fw....

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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